„Jeder Verbraucher hat das Recht auf eine außergerichtliche Beilegung eines sich aus dem Vertrag über die Erbringung von Rechtsleistungen ergebenden Verbraucherstreits mit einem Anwalt oder einer Anwaltskanzlei. Das beauftragte Subjekt für die außergerichtliche Beilegung eines Verbraucherstreits zwischen dem Anwalt und dem Verbraucher aus geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Rechtsleistungen im Sinne der Best. § 20f des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz, ist die Tschechische Anwaltskammer. Die Website des beauftragten Subjekts finden Sie hier. Unter diesem Link stehen sämtliche Informationen darüber zur Verfügung, auf welche Art und Weise diese außergerichtliche Beilegung des Streits eingeleitet werden kann und wie dieses Verfahren verläuft.“