Preis der Rechtsleistungen

Unsere Anwaltskanzlei erkennt an, dass die Rechtsleistungen zu angemessenen Preisbedingungen verfügbar sein müssen. Im Hinblick auf den Umstand, dass es für den Kunden bei der Suche nach einem Anwalt in der Regel schwierig ist, sich in den Angeboten der einzelnen Anwaltskanzleien zurechtzufinden, haben wir uns entschieden, die Preisbedingungen zu veröffentlichen, zu denen unsere Kanzlei ihre Rechtsleistungen erbringt.

Der Preis unserer Rechtsleistungen wird mit dem Kunden unter Berücksichtigung des Charakters, der Kompliziertheit und des Umfangs der Rechtsleistung, sowie im Hinblick auf die Bedürfnisse des Kunden individuell vereinbart. Unsere Preise bringen zugleich die Qualität und das fachliche Umfeld unserer Anwaltskanzlei zum Ausdruck, wobei es unser primäres Ziel ist, dem Kunden bei der Durchsetzung seines Anspruches auf rechtlichem Wege stets behilflich zu sein.

Das Honorar für die erbrachten Rechtsleistungen kann dann mit dem Kunden insbesondere wie folgt vereinbart werden:

  • als anteiliges Entgelt (sog. Success Fee) in Abhängigkeit vom Erfolg des Klienten in der Causa,
  • als gemäß der Verordnung Nr. 177/1996 Slg., Anwaltstarif, in der Fassung der späteren Vorschriften,
  • als Entgelt auf der Basis des Stundensatzes,
  • als (fixes) Gesamtentgelt für die Erbringung der jeweiligen Leistung,
  • als regelmäßiges (Pauschal-) Entgelt – gilt insbesondere in Fällen einer langfristigen und regelmäßigen Zusammenarbeit (die Rechtsleistungen werden zu, für den Kunden vorteilhafteren Zeit- und Preisbedingungen erbracht),
  • als Kombination einiger oder aller oben angeführten Möglichkeiten.

Unsere Anwaltskanzlei verrechnet in der Regel auf der Basis des Stundensatzes, der für jede begonnene Stunde der Arbeit für den Kunden folgenden Beträgen entspricht:

  • 1.800 CZK ohne MwSt. in Fällen, in denen der Klient ein Unternehmer oder eine andere juristische bzw. natürliche Person ist, die die Erbringung der Rechtsleistungen im Rahmen ihrer Unternehmenstätigkeit wünscht,
  • 1.500 CZK ohne MwSt. in Fällen, in denen der Klient ein Verbraucher, d.h. ein Mensch ist, der die Erbringung der Rechtsleistungen außerhalb des Rahmens seiner Unternehmenstätigkeit wünscht.

Das Entgelt für die Erbringung der Leistungen der treuhänderischen Verwahrung der finanziellen Mittel ist seitens unserer Anwaltskanzlei wie folgt bemessen:

  • 4.000 CZK ohne MwSt. für die Verwahrung eines Betrages bis einschl. 1.000.000 CZK
  • 6.000 CZK ohne MwSt. zzgl. 0,1 % des den Betrag von 1.000,000 CZK übersteigenden Betrages für die Verwahrung eines Betrages von mehr als 1.000.000 CZK bis 10.000.000 CZK
  • 20.000 CZK ohne MwSt. zzgl. 0,01 % des den Betrag von 10.000,000 CZK übersteigenden Betrages für die Verwahrung eines Betrages von mehr als 10.000.000 CZK.

Sämtliche weiteren Einzelheiten bzgl. des Preises der Rechtsleistungen, der Zahlungsbedingungen, jedoch auch der weiteren Angelegenheiten, werden dem Kunden zu Beginn der Zusammenarbeit mitgeteilt und in den Vertrag über die Erbringung der Rechtsleistungen, der mit dem Klienten stets abgeschlossen wird, einbezogen.